Sehr geehrte Behandlerin,
sehr geehrter Behandler,
die Zeit schreitet voran und der Wust an Informationen überfordert so manchen von uns.
Viele Dinge werden heißer gekocht als sie gegessen werden. Dennoch sollte man aufpassen, dass man nicht die falschen Dinge vernachlässigt und sich damit strafbar macht!
So auch mit dem unbeliebten Thema
„ANTIKORRUPTIONSGESETZ“!
Mit Wirkung zum 04.06.2018 ist das Gesetzt zur Korruption im Gesundheitswesen kurz Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten. Manche alltäglichen Abläufe, welche im „normalen Geschäftsverkehr“ außerhalb des Gesundheitswesen weiterhin erlaubt sind, werden nunmehr im Gesundheitswesen strafrechtlich beurteilt.
Hierunter fallen u.a. die Themen:
– Zahlungsziele
– Kreditkartenzahlung und
– Skonti
Wir möchten Sie als Praxisinhaber vor eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen bewahren.
Daher bitten wir Sie, mit uns gemeinsam, Ihre Zahlungsmodalitäten den gesetzlichen Forderungen anzupassen!
Gemäß den Ausführungen von Rechtsanwalt Bernhard Wedler, Kanzlei Wedler & Partner aus Hannover wird empfohlen, eine Konditionsvereinbarung gemäß der aktuellen Rechtsauffassung zu schließen.
Dem entsprechend wird die Vareler Dentaltechnik zweimal pro Monat eine Sammelaufstellung
für Ihre Praxis erstellen, d.h. jeweils zum 15ten sowie zum Ende eines jeden Monats.
Die rechtskonforme Konditionsvereinbarung, wenn sie ihnen noch nicht zugegangen ist, wird Ihnen mit der Bitte zur Unterschrift, über unseren Außendienstmitarbeiter Herrn Kretsch gerne überreicht.
Vielen Dank dafür,
dass wir ein wenig besser schlafen können…
P.s. Es gibt zahlreiche Auffassungen die Ihnen sagen werden, dass dies nicht erforderlich ist.
Aber garantieren kann Ihnen dies Niemand…