Datenschutz – Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 203 Abs.4 Nr.1 StGB

Liebe Behandlerin,
lieber Behandler,
liebes Praxisteam,

nach den letzten Gesprächen zwischen KZV und Zahntechniker-Innung Niedersachsen-Bremen, ist man sich zum derzeitigen Zeitpunkt 6/2018 darüber einig, dass zum Thema „Datenschutz / Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“ –  der zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor geschlossene Werkvertrag in Verbindung mit der Verschwiegenheitsvereinbarung gemäß MPG die Datenschutzanforderungen erfüllt.

Daher haben wir den „Auftragsdatenverarbeitungsvertrag“ von unserer Homepage gelöscht.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat dies mit dem folgenden „FAQ Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung“ noch einmal unterstrichen.
Auf Seite 2 a) Pkt. 16 wurde die Zahntechnik gesondert genannt und fällt damit nicht unter die Auftragsdatenverarbeitung.

Ihnen steht in diesem Zusammenhang weiterhin die Verschwiegenheitsvereinbarung der Vareler Dentaltechnik gemäß MPG
als Download zur Verfügung, um der Datenschutzgrundverordnung genüge zu tun.
Zahnarzt Info – Download – und Formular runterladen!
Das Passwort für den Download erhalten Sie bei Herrn Kretsch unter der Nummer: 0172 – 422 67 03

Um Ihre Praxis vor eventuellen Datenschutzklagen zu schützen und dem ganzen Thema Datenschutz zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor aus dem Weg zu gehen, wäre die leichteste und eleganteste Lösung für alle Beteiligten, keine Patientennamen mehr an das Dentallabor zu senden, sondern diese durch die Patientennummer, welche auch in der XML-Nummer verwendet wird, zu ersetzen.

Bitte denken Sie über diese Lösungsmöglichkeit nach…
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, hier mit Ihnen eine gemeinsame, einfache und sorgenfreie Lösung zu finden.